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   OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22   

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https://dejure.org/2022,35944
OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22 (https://dejure.org/2022,35944)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2022 - 2 B 274/22 (https://dejure.org/2022,35944)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - 2 B 274/22 (https://dejure.org/2022,35944)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Im Unterschied zu der dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris zugrundeliegenden Konstellation - Zuarbeit zum Beurteilungsbeitrag einer Regelbeurteilung - hat VPräsOVG Dr. G durch Erteilung des Prüfvermerks die aus Anlass der Bewerbung um die streitbefangene Stelle eingeholte Anlassbeurteilung mitverantwortet.

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35 ff.; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

    Die Bewertung der herangezogenen Einzelkriterien ist wiederum am Maßstab des Statusamtes der Beurteilten auszurichten, es sei denn, die herangezogenen Merkmale sind unabhängig vom Statusamt oder vom konkret wahrgenommenen Amt zu beurteilen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

    Nach Auffassung des Senats werden diese Merkmale im Unterschied zu unmittelbar an die richterliche Tätigkeit anknüpfenden Merkmalen, wie etwa die besseren Rechtskenntnisse (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 48) oder die ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur vertieften Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 - a. a. O. Rn. 33), in ihrer Gewichtung nicht vom Statusamt des Beurteilten beeinflusst.

  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Nach Auffassung des Senats werden diese Merkmale im Unterschied zu unmittelbar an die richterliche Tätigkeit anknüpfenden Merkmalen, wie etwa die besseren Rechtskenntnisse (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 48) oder die ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur vertieften Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 - a. a. O. Rn. 33), in ihrer Gewichtung nicht vom Statusamt des Beurteilten beeinflusst.

    Es ist indes gerade die Entscheidung des Dienstherrn und nicht des Gerichts, welcher der Bewerber der Geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist; dies unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35 ff.; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

    Aus der Stellenausschreibung muss sich ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 36 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Dies gilt auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urt. v. 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - , juris Rn. 22 und Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris), wonach die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Exekutive zu überlassen sind.

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 13 ff.; BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O. Rn. 40).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 61, 43 ).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 61, 43 ).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Bei einem solchen Vergleich kann auch nicht außer Acht bleiben, für welches Amt (Spruchrichter, Richter in der Gerichtsverwaltung) eine Auswahlentscheidung zu treffen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 19. September 2019 - 2 B 225/19 -, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
    aa) Die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist, unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines

  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil;

  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 3 CE 06.1241
  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Damit liegt eine Beteiligung an dem konkreten Auswahlverfahren vor (vgl. auch Senatsbeschl. v. 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2023 - 2 M 73/23

    Rücknahme einer Baugenehmigung

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. Mai 2023 - 2 B 274/22 HAL - wird zurückgewiesen.
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